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Verhältnis zwischen Veräusserer und Erwerber des Mietobjektes

Deren Verhältnis richtet sich nach dem Veräusserungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag; Erbteilungsvertrag; Steigerungsbedingungen, etc.).

Per Antrittstag wird über die laufenden Kosten (Heizung, Wasser, Gas, etc.) eine ausseramtliche Abrechnung erstellt.

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