Verhältnis zwischen Veräusserer und Erwerber des Mietobjektes
Deren Verhältnis richtet sich nach dem Veräusserungsgeschäft (z.B. Kaufvertrag; Erbteilungsvertrag; Steigerungsbedingungen, etc.).
Per Antrittstag wird über die laufenden Kosten (Heizung, Wasser, Gas, etc.) eine ausseramtliche Abrechnung erstellt.







